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Seite 1 von 2 Was ist Prozessbegleitung?
Seit 01.01.2006 hat jede/jeder Betroffene sexueller und körperlicher Gewalt das Recht auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.
Warum/wozu psychosoziale und juristische Prozessbegleitung Ziele der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung
Psychosoziale Prozessbegleitung hat zum Ziel, die Minderjährigen und deren Bezugspersonen vor weiteren schädigenden Einflüssen zu schützen. Gemeint sind hierbei Schuldzuweisungen, Druckausübung, Beeinflussung hinsichtlich der Einvernahmen und ZeugInnenaussagen.
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Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst konkret die Vorbereitung auf das strafrechtliche Verfahren und die Begleitung. Sie steht den Betroffenen als auch deren Bezugspersonen offen. (Betroffene einer Straftat treten im Strafverfahren als ZeugInnen auf.)
Vorverfahren: Vorbereitung (räumliche und zeitliche Orientierung), Absprachen mit AnwältInnen, U-RichterInnen und Jugendwohlfahrt. Begleitung zur kontradiktorischen Einvernahme als Vertrauensperson, Nachbesprechung.