Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 Abs. 3 AußStrG
Seit Februar 2013 haben Familiengerichte nach § 107 Abs.3 AußstrG die Möglichkeit verpflichtende Familien-, Eltern oder Erziehungsberatung im strittigen Obsorge-/Kontaktregelungsfall anzuordnen, da diese Situation für die betroffenen Kinder eine besondere Belastung, vor allem in emotionaler Hinsicht, bedeutet.
Diese Beratung soll Ihnen einen detaillierteren Einblick in die durch die strittige Situation (Obsorge oder Kontaktregelungsverfahren) verursachte Situation Ihrer Kinder geben, und Ihnen die Möglichkeit zum Erarbeiten von Lösungsansätzen bieten.
Wir bieten Ihnen auf Ihre persönliche Situation angepasste, fachlich kompetente Beratung basierend auf den Qualitätsstandards und Empfehlungen des Bundesministeriums für Familien und Jugend an.
Ablauf:
1.) VORPHASE/KONTAKTPHASE:
Die Eltern kommen getrennt mindestens zu je einer Einzelsitzung in die Beratung. Hier kann jeder Elternteil seine persönliche Sichtweise zum vorliegenden konfliktreichen Obsorge-/Kontaktregelungsfall darstellen und eventuelle Bedenken zum Ausdruck bringen. Diese Vorphase dient auch zum gegenseitigen Kennenlernen und Klärung der Rahmenbedingungen für die weitere Zusammen- arbeit.
2.) ARBEITSPHASE:
Beide Eltern kommen nun gemeinsam in die Beratung. Das Ziel dieser Phase und der Beratung ist, ein möglichst ungehinderter Zugang des Kindes zu beiden Elternteilen in einem möglichst konfliktfreien Umfeld.
Die gesamte Beratung ist auf zehn Sitzungen ausgerichtet, die in einem wöchentlichen Rhythmus stattfinden sollten, sofern vom Gericht nichts anderes angeordnet wurde. Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Terminbestätigung zur Vorlage bei Gericht.
Inhalte der Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG
- Welche Auswirkung hat die Scheidung auf Ihr Kind
- Wie können Sie die Bedürfnisse Ihres Kindes erkennen und seine Reaktionen deuten
- Welche Auswirkung auf die Entwicklung Ihres Kindes haben die Konflikte und Ihr Umgang als Elternteil miteinander
- Was kommt auf Sie als Elternteil zu
- Die Herausforderung der Trennung der Paar-Ebene von der Elternebene
- Mögliche emotionale Herausforderungen und Konflikte
- Wie erleben Ihre Kinder die Trennung je nach Alter und Entwicklungsstufe
- Wieviel Information gebe ich an mein Kind weiter
- Was bedeutet eine strittige Situation als zusätzliche Belastung für mein Kind, was trägt zur Entlastung für mich und mein Kind bei
- Wie finden wir eine Besuchsregelung die zu uns passt, wie gestalten wir den Alltag neu
- Wie deute ich eventuelle Veränderungen meines Kindes, wie gehe ich damit um
- Verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung für Sie und Ihr Kind
Gerne bieten wir Ihnen bei spezifischeren Fragestellungen auch weitere individuelle Beratung an.
Kosten:
Jede Beratungseinheit (50 min) kostet € 80,00.