Besuchsbegleitung

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Wir unterstützen Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich getrennt haben und /oder in Scheidung befinden, indem wir bei der
Anbahnung bzw. Wiederherstellung des persönlichen Kontaktes zwischen dem besuchsberechtigtem Elternteil und dessen
minderjährigen Kindern helfen. Die Besuchsbegleiterin ermöglicht in einer geschützten Atmosphäre gemeinsame Zeit zu verbingen.

Grundsätzlich gibt es vor den Besuchskontakten Vorgespräche mit jedem Elternteil, um Rahmenbedingungen zu klären.
Ziel der Besuchsbegleitung ist es, Vertrauen aufzubauen, so dass in Folge selbständige Kontakte möglich sind.

Ort: Verein Hilfe für Kinder und Eltern, Kinderschutz-Zentrum Graz, Griesplatz 32, 8020 Graz
Tel: 0316/83 19 41
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Homepage: www.kinderschutz-zentrum.at

Termine: Wochentags nach Vereinbarung
Kosten: € 80,00 pro Besuchseinheit

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NEU: wir können nun für im Rahmen des Fördervertrages mit dem Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz geförderte Besuchsbegleitung anbieten.

Voraussetzung der Erteilung einer Förderung:

 

Armutsgefährdungsschwellen EU-SILC 2022 nach unterschiedlichen Haushaltstypen
Haushaltstyp Armutsgefährdungs-schwellenwert pro Monat (in EUR)
Einpersonenhaushalt 1 392
1 Erwachsene:r + 1 Kind 1 810
1 Erwachsene:r + 2 Kinder 2 228
1 Erwachsene:r + 3 Kinder 2 646
2 Erwachsene 2 088
2 Erwachsene und 1 Kind 2 506
2 Erwachsene und 2 Kinder 2 924
2 Erwachsene und 3 Kinder 3 341
Quelle: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2022