Kinderschutz-Zentrum

Graz und GU

Griesplatz 32
8020 Graz

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Scheidungsberatung im Verein Hilfe für Kinder und Eltern

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Ab 01. Februar 2013 wird im österreichischen Familienrecht vieles anders sein: So wurde das Kindschaftsrecht grundlegend reformiert und damit ergeben sich auch wesentliche Änderungen bei Rechten und Pflichten von Vätern und Müttern. So ist für jede einvernehmliche Scheidung §95 Abs. 1a AußStrG eine Bescheinigung über ein Beratungsgespräch hinsichtlich „der spezifisch aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse der Kinder“ vorzulegen. Die Bescheinigung benötigen sämtliche ScheidungskandidatInnen. Diese Beratung bieten wir ab sofort im Verein Hilfe für Kinder und Eltern, Kinderschutz-Zentrum Graz an.

 

Vereinbaren Sie einfach mit uns telefonisch einen Termin:

Griesplatz 32, 8020 Graz Tel: 0316/83 19 41

Die Beratung soll gemeinsam beansprucht werden und kostet pro Beratungseinheit € 80,00.

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