Kinderschutz-Zentrum
Griesplatz 32
8020 Graz
Tel.: +43/(0)316/83 19 41-0
Fax: +43/(0)316/83 19 41 - 6
graz@kinderschutz-zentrum.at
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Trennung/Scheidung
Ab 1. Februar 2013 wurde im österreichischen Familienrecht vereinbart, dass es eine verpflichtende Beratung für jede einvernehmliche Scheidung §95 geben muss. Beide Elternteile sind verpflichtet sich beraten zu lassen. Es wird dringend empfohlen die Scheidungsberatung gemeinsam zu besuchen, Eltern können diese Beratung aber auch getrennt bzw. einzeln in Anspruch nehmen. Durch die verpflichtende Scheidungsberatung sollen die Interessen und das Wohl des Kindes in den Vordergrund gerückt werden. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Bedürfnisse, Wünsche, Ängste und Reaktionen der Kinder im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung sowie die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation.
Telefonisch unter 0316/83 19 41 oder auch per E-Mail: graz@kinderschutz-zentrum.at
nach Vereinbarung
pro Einheit (50 Minuten) € 80,00