Kinderschutz-Zentrum

Griesplatz 32
8020 Graz

Tel.: +43/(0)316/83 19 41-0
Fax: +43/(0)316/83 19 41 - 6
graz@kinderschutz-zentrum.at


Prozessbegleitung

Seit 01.01.2006 hat jede/jeder Betroffene sexueller und körperlicher Gewalt das Recht auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Prozessbegleitung dient dazu, dass das Strafverfahren für Betroffene möglichst schonend abläuft.

Die Ziele der Prozessbegleitung sind die Verminderung der sekundären Traumatisierung durch den Strafprozess, die Rechte der Kinder und Jugendlichen bei einem Strafverfahren sicherzustellen und die Belastungen für Kinder, Jugendliche und ihren Familien möglichst gering zu halten.

Prozessbegleitung beginnt bestenfalls vor der Anzeige, kann aber auch später beginnen und umfasst die Begleitung während des gesamten strafrechtlichen Verfahrens.

Die psychosoziale Prozessbegleitung umfasst:

  • Vorbereitung auf das strafrechtliche Verfahren
  • Aufklärung über den Ablauf (Einvernahmen durch die Polizei, Richter*in, Gutachter*in, …)
  • Unterstützung und Informationsvermittlung
  • Begleitung zur Polizeilichen Einvernahme
  • Begleitung zum Gericht
  • Wahrung der Opferrechte

Anmeldung

Telefonisch unter 0316/83 19 41 oder auch per E-Mail: graz@kinderschutz-zentrum.at

Aufklärungsvideo